Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar sein und das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.

Inhaltlich schreibt die DS-GVO im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt diese weiter.

Was bedeutet das für Ihren Heimatverein?

Geprüft werden müssen Ihre personenbezogenen Daten, wie beispielsweise die Ihrer Mitarbeiter, Mitglieder, Veranstaltungsteilnehmer und Sponsoren.

Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema und eine kompetente Ansprechpartnerin finden Sie beim Westfälischen Heimatbund, bei dem sich die Referentin Frau Sarah Pfeil mit der Materie befasst:

Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung